Aufgrund zusätzlicher Leitungsaufgaben in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (KPPP) am Standort Zürich kann PD Dr. med. Vetter aktuell keine neuen Patienten in seine Sprechstunde aufnehmen! Es besteht jedoch die Möglichkeit ambulanter Behandlung bei Fachärzten oder Psychologen des ZIP.

CVI PD Dr. Vetter

Dr. med. Stefan Vetter

Stefan Vetter wurde in Thun, im Berner Oberland, geboren und hat dort auch alle seine Schulen besucht. Danach studierte er an der Universität Bern Medizin und erhielt 1991 sein Arztdiplom. 1992 begann er im stationären Bereich an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, unter Professor Hell, seine Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Seine Erfahrungen in ambulanter Psychiatrie durfte er unter Dr. Andrea an der Psychiatrischen Poliklinik des Kantonsspital Winterthur machen. Am Kantonsspital St. Gallen absolvierte er abschliessend sein Fremdjahr in Neurologie bei Prof. Ludin. Gleichzeitig und berufsbegleitend bildete er sich bei Prof. Zimmer, an der Privaten Tübinger Akademie für Verhaltenstherapie (TAVT), in kognitiver Verhaltenstherapie aus.

Im Jahr 1997 promovierte er an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich mit der Doktorarbeit „Unterscheidet sich die Dosierung von Clozapin bei Patienten mit verschiedenen schizophrenen Psychosen“.

Im gleichen Jahr schloss er seine Weiterbildung ab und erlangte den Facharzttitel FMH für Psychiatrie und Psychotherapie. Danach arbeitete er als Oberarzt im Psychiatrie-Zentrum Hard in Embrach und erlebte nach dem Absturz eines Swissair Flugzeugs bei Halifax seine erste Feuerprobe in der Katastrophenpsychiatrie.

Mitte 2001 ging er zurück an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, in den Bereich Soziale und Allgemeine Psychiatrie (Lehrstuhl Prof. Rössler) und leitete zuerst als Oberarzt eine Akutabteilung, bis er in den Forschungsbereich des gleichen Lehrstuhls wechselte. Seit 2003 ist er ärztlicher Leiter des Fachzentrums für Katastrophen- und Wehrpsychiatrie (FZKWP), einem Gemeinschaftsprojekt der Universität Zürich und dem Kompetenzzentrum für Militär- und Katastrophenmedizin (Komp Zen MKM). In dieser Funktion stand er als Spezialist bei vielen Katastrophen und Grossereignissen der jüngeren Zeit vor Ort im praktischen Einsatz. Dies umfasst Ereignisse wie etwa den Terroranschlag in New York (9/11), die Geiselnahme von Schulkindern in Beslan oder den Tsunami im Indischen Ozean.

Im Rahmen des Fachzentrums entwickelte er die psychiatrische Diagnostik für die Rekrutierungszentren der Armee und beschäftigt sich mit Psychodiagnostik sowie der Früherkennung von psychiatrischen Erkrankungen. Wissenschaftlich bearbeitet er diagnostische und epidemiologische Fragestellungen, beschäftigt sich aber auch mit ergänzenden Themen aus der Sozialpsychiatrie und den psychischen Veränderungen der Bevölkerung nach Katastrophen.

2005 erhielt Stefan Vetter eine Gastprofessur für Psychopharmakologie an der Nordossetischen Medizinischen Staatsakademie (NOSMA) in Wladikawkaz/Russische Föderation. Die Universität Zürich erteilte im Dezember 2013 PD Dr. med. Stefan Vetter die Venia Legendi.

Neben klinischer Arbeit, Lehre und wissenschaftlicher Arbeit an der Universität Zürich praktiziert PD Dr. med. Stefan Vetter als Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie. Seine privatärztliche Tätigkeit übt er seit dem 1. Juli 2012 im Zentrum für Integrative Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in 8462 Rheinau aus.

Nebenberuflich ist Dr. Vetter zudem Mitglied mehrerer Eidgenössischen Kommissionen, welche sich mit Themen der Gesundheitsversorgung beschäftigen. Als Gründungsmitglied und Vorsitzender hat er mitgeholfen das Nationale Netzwerk für Psychologische Nothilfe (NNPN) zu bilden und im Auftrag des Beauftragten für den Koordinierten Sanitätsdienst die Entwicklung und Einführung von Nationalen Ausbildungs- und Einsatzrichtlinien für psychologische Nothilfe umzusetzen geholfen.

Im Militär war er als Milizoffizier in den Jahren von 2000 bis 2013 Chefpsychiater der Schweizer Armee. 2014 endete seine Dienstpflicht.